Wussten Sie, dass Sie für die Modernisierung Ihrer IT-Anlage gerade bis zu 15.000€ geschenkt bekommen?
Der Freistaat Bayern fördert mit der Initiative Digitalbonus Projekte im Bereich der Digitalisierung und IT-Sicherheit. Bis Ende 2027 haben Sie die Möglichkeit, für Projekte in beiden Gebieten jeweils bis zu 7.500€ von Ihrem IT-Projekt fördern zu lassen.
Auf dieser Seite haben wir für Sie bereits alle relevanten Informationen zusammengetragen. Auch die Details, auf die es ankommt!
Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf und lassen sich beraten.


Was wird gefördert?
Der Freistaat Bayern möchte die Digitalisierung und Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit ankurbeln. Die Förderungen sollen dahingehend möglichst einfach zu beantragen und schnell bewilligt werden.
Was grundsätzlich gefördert wird:
Insbesondere Dienstleistungen rund um die Beratung, Planung, Umsetzung aber auch Schulung werden gefördert.
In viele Fällen wird auch die Anschaffung von Lizenz – in bestimmten Fällen sogar die Hardware gefördert.
Das wird gefördert:
Digitalisierung & IT-Sicherheit
für Ihr Unternehmen
Digitalisierung
Hauptthemen sind Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen.
Beratung aller Lifecycle-Themen (neue Server, etc.)
neue IT / Server / Windows / Exchange
MDM-Lösung
MS365-Migrationen
E-Mail-Archivierung
KI-Beratung
IT-Sicherheit
Es werden primär gefördert Software / Hardware und Implementierung.
Sicheres Internet mit professioneller Firewall inkl. Überwachung
Sicheres Netzwerk mit LAN- & WLAN-Komponenten
Monitoring Ihrer IT-Infrastruktur
Schwachstellenanalyse und -behebung (Nessus)
Backup / Desaster-Recovery (Veeam)
Unser Tipp
Mehrere Themen lassen sich auch zu einer Gesamtmaßnahme zusammenfassen!

Ihre 7 Schritte zur Förderung
Wir helfen Ihnen gerne, den gesamten Ablauf der Förderung vom Antrag über die Einreichung bis zum Abschluss der Maßnahme so einfach wie möglich für Sie zu gestalten.
1
Beraten lassen & Ziele setzen
Wir besprechen gemeinsam, was umgesetzt werden soll.
Sie erhalten von uns darauf ein maßgeschneidertes Angebot für das Vorhaben.
2
Antrag stellen
Ein ELSTER Unternehmenskonto ist Voraussetzung für die Antragstellung.
Dies lässt sich ganz einfach erstellen, wenn es noch nicht vorhanden ist.
Wir füllen gemeinsam den Antrag aus.
Hier unterstützen wir Sie insbesondere bei der Formulierung des Punktes #6:
die Beschreibung zum aktuellen Ist-Situation, der geplanten Umsetzung und was daraus für ein verbesserter Sollzustand resultieren wird.
Wir reichen gemeinsam den Antrag ein.
Hier berücksichtigen wir den optimalen Zeitpunkt:
Anträge werden zum Monatsersten Werktag ab 10 Uhr angenommen, bis ein festgelegtes Kontingent erreicht ist. Danach werden weitere Anträge erst im Folgemonat wieder berücksichtigt. Schnell sein ist die Devise!
3
Eingangsbestätigung erhalten
Sie erhalten per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Nach dem Erhalt darf das Projekt bereits auf eigenes Risiko begonnen werden.
4
Ihr Antrag wird geprüft
Ihr Antrag wird nun von der Bezirksregierung geprüft. Sollten offene Fragen bei der Bearbeitung des Antrags aufkommen, werden Sie ggf. aufgefordert, fehlende Unterlagen nachzureichen. Auch hier stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
5
Ihr Förderbescheid kommt
Fällt die Entscheidung positiv aus, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
Spätestens jetzt kann mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden.
Fällt die Förderentscheidung hingegen negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.
6
Verwendungsnachweis erbringen
Ist das Projekt erfolgreich durchgeführt worden, reichen wir gemeinsam einen Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung ein. Dieser wird im Anschluss geprüft. Das Ergebnis wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
7
Auszahlung erhalten
Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss ausbezahlt.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch.

Ihr Ansprechpartner:
Markus Lorenz
Geschäftsleitung
+49 (8105) 77918-77
anfrage@fellowtech.de
FAQ zum Digitalbonus Bayern
Was ist besonders wichtig für die erfolgreiche Antragstellung?
Als Voraussetzung ist ein ELSTER-Konto „für eine Organisation“ erforderlich.
Falls dieses noch nicht existiert, muss es vorab beantragt werden.
Sie erhalten daraufhin Unterlagen auf dem Postweg zugestellt.
Dadurch kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis das Konto eröffnet ist.
Im Förderantrag ist der Punkt 6 besonders wichtig: hier wird das geplante Vorhaben genau beschrieben. Es wird der Ist-Zustand, die Maßnahme und der geplante Soll-Zustand abgefragt. Hier muss möglichst klar dargelegt werden, welche Probleme mit welchen Veränderungen zu welchen Verbesserungen führen. Insbesondere in diesem Punkt unterstützen wir Sie bei der Formulierung sehr gerne.
Der richtige Zeitpunkt zur Einreichung ist am Monatsersten Werktag ab 10 Uhr. Es gibt ein festgelegtes Kontingent an Anträgen, die angenommen werden. Ist das Kontingent erreicht, können erst im Folgemonat wieder neue Anträge gestellt werden. Unter Berücksichtigung des Förderungsendes zum 31.12.2027 ergeben sich hier – Stand Oktober 2025 – nur noch 26 Antragsmöglichkeiten.
(Quelle: Handwerkskammer München)
Was wird alles gefördert?
Es gibt generell zwei Förderbereiche: Digitalisierung und IT-Sicherheit.
Im Bereich der Digitalisierung werden Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen gefördert.
Im Bereich der IT-Sicherheit werden die Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheits-relevanten Prozessen gefördert.
Mögliche Beispiele hierzu:
Bei Maßnahmen der IT-Sicherheit kann auch die hierzu notwendige Hardware gefördert werden (z.B. und u.a. Firewall, Datensicherungs- und Netzwerksicherheitskomponenten)
Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Software
Die zuwendungsfähigen Leistungen umfassen auch die Einführung der entwickelten Lösungen (z. B. Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierungen, technische Dokumentation)
Beratungsleistungen und Schulungsmaßnahmen für die einzuführende Lösung können mit bis zu 50% der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt werden
Muss die Förderung zurückbezahlt werden?
Nein. Die Fördergelder müssen nicht zurückbezahlt werden.
Welche Voraussetzungen muss ein Projekt erfüllen?
Pro förderbarem Projekt müssen die Gesamtprojektkosten mindestens 4.000 € und dürfen maximal 150.000 € betragen. Es werden maximal 50% der Gesamtprojektkosten gefördert. Die maximale Förderungshöhe beträgt hierbei 7.500 €.
Das Projektthema muss den beiden möglichen Gebieten der „Digitalisierung“ oder „IT-Sicherheit“ zuzuordnen sein.
Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen?
Ihr Unternehmen mit Sitz in Bayern darf maximal 49 Vollzeit-Mitarbeiter haben und maximal einen Jahresumsatz (und eine Jahresbilanzsumme) von 10 Millionen Euro aufweisen. Es muss eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, demnach ist die Förderung nicht geeignet für Kommunen, Schulen, Vereine und andere öffentliche Einrichtungen.
Ihr Unternehmen benötigt einen Account bei ELSTER Online. Diesen richten wir gerne mit Ihnen gemeinsam ein, falls nicht vorhanden.
Für weitere Voraussetzungen und / oder Einschränkungen kontaktieren Sie uns bitte. Wir beraten Sie gerne.
Wie oft kann ich mich fördern lassen?
Es kann jeweils 1 Förderung aus den Gebieten „Digitalisierung“ und „IT-Sicherheit“ beantragt werden, zusammen also maximal 2 Förderungen.
Wie hoch ist eine maximale Förderung?
Pro Förderung werden maximal 7.500 € und maximal 50% der Projektgesamtkosten übernommen.
Ist Ihre Frage nicht dabei?
Benötigen Sie weitere Hilfe?
Dann kontaktieren Sie uns gerne unter anfrage@fellowtech.de oder telefonisch unter 08105-77918-77. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Alternativ finden Sie weitere FAQ auf der Webseite des Digitalbonus Bayern selbst.